Links überspringen

Nachlassplanung
So ruhen Sie in Frieden!

Die meisten Menschen bauen in ihrem Leben ein gewisses Vermögen auf und verfügen über familiäre und freundschaftliche Beziehungen. Die Verteilung Ihres Vermögens sollten Sie daher noch zu Lebzeiten richtig in einem Testament planen.

Rechtsanwaltskanzlei
Mag. Domenique Schöngrundner

Unverbindlich anfragen

Fragen Sie wegen einer Testamentserrichtung unverbindlich an! Wir beraten Sie um eine optimale und faire Lösung für Sie und Ihre Nachkommen zu finden.






Bitte lesen Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

+43 316 2081 03
[email protected]

Vererben – wie stelle ich es richtig an!

Wenn Sie kein Testament errichten tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dies birgt die Gefahr in sich, dass auch Nachkommen einen Erbteil erhalten, die Sie nicht bedenken wollten. Anders herum erhalten Personen nichts, wenn sie nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben zählen und Sie sie nicht in einem Testament bedenken. Nicht außer acht lassen dürfen Sie jedoch das zwingende
Pflichtteilsrecht.

Testament
Jetzt anfragen

Testament

Die selbstbestimmte Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod gewährleisten Sie mit der Errichtung eines Testaments. Im Testament können Sie eine oder mehrere Personen zu Ihren Erben erklären. Sie können auch einzelne Gegenstände aus Ihrem Vermögen bestimmten Nachkommen zukommen lassen. Auch bestimmte Anordnungen und Bedingungen sind möglich. Dabei sind zwingende Formvorschriften einzuhalten, wenn Sie das Testament nicht selbst handschriftlich erstellen. Neben Testamentszeugen benötigen Sie auch einen eigenen handschriftlichen Beisatz. Sollten Sie diese zwingenden Formvorschriften nicht einhalten ist das Testament ungültig und die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft!
Für eine nachhaltige Vermögensplanung nach Ihrem Tod bieten wir Ihnen eine umfassende und qualitativ hochwertige Beratung.

Gesetzliche Erbfolge
Jetzt anfragen

Gesetzliche Erbfolge

Wenn Sie kein oder ein ungültiges Testament errichtet haben, kommt die gesetzliche Erbfolge zu tragen. Zu den gesetzlichen Erben zählen Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin bzw. Ihr eingetragener Partner/Ihre Partnerin. Außerdem Ihre Kinder und deren Nachkommen. Wenn Sie keine Kinder oder Enkelkinder haben, zählen auch Ihre Eltern und deren Nachkommen (Ihre Geschwister) zu den gesetzlichen Erben. Schließlich können noch Ihre Großeltern und deren Nachkommen (Ihre Onkel und Tanten) oder Ihre Urgroßeltern zum Zuge kommen. Mit Ihnen verschwägerte Personen verfügen aber über kein Erbrecht! Sie müssen diese daher in einem Testament bedenken. Sollten Personen zu Ihren gesetzlichen Erben zählen, denen Sie nichts zukommen lassen wollen, müssen
Sie ebenfalls ein Testament errichten lassen.

Pflichtteilsrecht
Jetzt anfragen

Pflichtteilsrecht

Unabhängig von der gewillkürten Erbfolge durch ein Testament oder einer Schenkung auf den Todesfall ordnet der Gesetzgeber einem gewissen Personenkreis Pflichtteilsansprüche am Nachlass des Verstorbenen zu. Dabei handelt es sich um Ihre Nachkommen bzw. deren Kinder und Ihren Ehegatten/Ihre Ehegattin oder eingetragenen Partner bzw. Partnerin. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch und beträgt der Höhe nach die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Die Berechnung erfolgt vom reinen Nachlass, also von dem, was von den Vermögenswerten nach Abzug aller Schulden und Verfahrenskosten übrig bleibt. Im Einzelfall kann die Berechnung jedoch sehr kompliziert sein, da unter Umständen auch Schenkungen, die der Verstorbene bzw. die Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat, Beachtung finden können.

Jetzt anfragen

Der Erbfall ist eingetreten – was es zu beachten gilt!

Sobald der Erbfall eingetreten ist, haben Ihre Nachkommen oder Sie als potentieller Erbe im Verlassenschaftsverfahren eine Vielzahl von Überlegungen anzustellen. Welche Arten von Erbantrittserklärung gebe ich ab? Wie funktioniert die Auseinandersetzung mit Miterben? Wie wird der Pflichtteil entrichtet? Wie gehe ich vor, wenn widerstreitende Erbantrittserklärungen
abgegeben werden?

Testament

Machen Sie ein Testament!

Um Konflikte im Familienkreis bereits vorab zu vermeiden, sollten Sie daher ein Testament errichten. Sie können das Testament selbst handschriftlich errichten. Allerdinges besteht dabei die Gefahr, dass es nach Ihrem Tod verloren geht. Ein Testament, das mit dem Computer geschrieben wird, ist ohne Zeugen und weitere Anmerkungen ungültig. Verwenden Sie daher keine Muster-Testamente, sondern lassen Sie sich professionell beraten! Bei uns wird Ihr Testament sicher aufbewahrt und registriert.
Unerlässlich ist eine professionelle Beratung je größer Ihr Vermögen ist und je komplexer Ihre Familienverhältnisse sind. Wir beraten Sie bei der Errichtung Ihres letzten Willens umfassend und kompetent. Damit verhindern Sie Streitigkeiten unter Ihren Lieben nach Ihrem Tod!
Mehr Info

Erbe

Wenn Sie Erbe sind

Zählen Sie zum Kreis der Erben müssen Sie sich im Verlassenschaftsverfahren überlegen, ob Sie eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung abgeben wollen. Achtung: Die Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung kann mit der Übernahme von Schulden des Verstorbenen verbunden sein und für Sie große finanzielle Nachteile bewirken! Pflichtteilsansprüche von Verwandten können Sie als potentiellen Erben eventuell finanziell belasten. Es ist ratsam, mit Hilfe Ihres Rechtsanwalts eine Vereinbarung mit den Pflichtteilsberechtigten zu schließen und die Bezahlung der Ansprüche stunden zu lassen.

Pflichtteilsansprüche

Sie wurden beim Erbe übergangen - was nun?

Hat der Erblasser ein Testament errichtet und wurden Sie darin nicht bedacht, haben Sie als Ehegatte/Ehegattin oder Nachkomme des Erblassers Pflichtteilsansprüche. Dieser reine Geldanspruch ist der Höhe nach die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hätten Sie also Anspruch auf einen Erbteil in Höhe der halben Verlassenschaft haben Sie einen Pflichtteilsanspruch in Höhe eines Viertels vom Wert des reinen Nachlasses. Die Berechnung Ihres Pflichtteilanspruches kann im Einzelfall kompliziert werden. Besonders dann, wenn der Erblasser bereits vor seinem Tode wesentliche Teile seines Vermögens verschenkt hat. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie im
Verlassenschaftsverfahren umfangreiche Auskunftsrechte. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt darüber aufklären! Mehr Info

Überschuldeter Nachlass

Es gibt nicht mehr zu erben - wie geht es weiter?

Sollte der Nachlass überschuldet sein, das heißt mehr Passiva als Aktiva aufweisen ist der Antritt des Erbes nicht ratsam. Bei gering überschuldeten Nachlässen können Sie überlegen, ob Sie einen Antrag darauf richten die Vermögenswerte an Zahlungs statt überlassen zu bekommen. Dies sollte jedoch nur unter vorheriger Abstimmung mit einem Rechtsanwalt  geschehen! Manchmal versuchen Erblasser die Pflichtteilsberechtigten in ihren Ansprüchen dadurch zu beschneiden, in dem sie einen Großteil ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten an Erben oder Dritte übertragen. Besonders bei Liegenschaften (Grundbesitz) ist dies häufig der Fall. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie jedoch Anspruch auf den sogenannten Schenkungspflichtteil
(Pflichtteilsergänzungsanspruch) und zwar gegen die Beschenkten. Dieser Ergänzungsanspruch
kann Ihren Pflichtteil beträchtlich erhöhen.

Jetzt anfragen

Professionelle Beratung schützt Sie vor bösen Überraschungen!

Unabhängig davon, ob Sie Ihren Nachlass planen oder Sie sich bereits im
Verlassenschaftsverfahren als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter finden, eine professionelle juristische Begleitung ist unentbehrlich.

Die umfassende Beratung vor der Errichtung Ihres letzten Willens schützt Ihre Angehörigen vor langwierigen Streitigkeiten untereinander, wenn der Wille des Erblassers klar und nachvollziehbar formuliert ist. Dazu ist es notwendig, die Vermögens- und Familienverhältnisse des Testamentserrichters genau und vollständig zu erfassen. Dies dient als Ausgangsbasis zur Ausarbeitung einer optimalen maßgeschneiderten Lösung abseits von Mustern und vorgefertigten Leitfäden. Am Ende der Beratung steht die umfassende Vermögensplanung über Ihren Tod hinaus
und das sichere Gefühl für Ihre Nachkommen eine faire Lösung gefunden zu haben.

Im Verlassenschaftsverfahren werden Sie durch eine ebenso professionelle wie individuelle Vertretung unterstützt. Vor allem in der Auseinandersetzung mit Miterben und Pflichtteilsberechtigten ist eine juristische Beratung bei der Ausarbeitung eines eventuellen Erbteilungsübereinkommens oder Vergleichs wesentlich günstiger als ein nachfolgendes Gerichtsverfahren. Auch wenn mehrere Erben widerstreitende Erbantrittserklärungen auf Grund verschiedener Erbrechtstitel abgeben, ist eine professionelle juristische Beratung durch Ihren Rechtsanwalt notwendig.

Sollten Sie sich allerdings in einem Verlassenschaftsverfahren übergangen fühlen, sind Ihre Pflichtteilsansprüche genau zu prüfen wobei besonders auf Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten bedacht zu nehmen ist. In diesen zumeist gerichtlich ausgetragenen Verfahren ist es von Vorteil über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen, da dabei meist hohe Streitwerte
verhandelt werden. Außerdem dürfen die Kosten für Sachverständige nicht außer acht gelassen werden. Eine juristische Risikoeinschätzung ist daher umso wichtiger um am Ende zu seinem Recht zu kommen.

Jetzt anfragen

Mag. Domenique Schöngrundner

Wir bieten auf Grund unserer langjährigen Erfahrung

maßgeschneiderte und komplette Nachlassplanung auf hohem juristischem Niveau

Vertretung im Verlassenschaftsverfahren

Ausarbeitung von Erbteilungsübereinkommen

Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Jetzt anfragen

Erstgespräch

Ich kläre Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf
  • Testament
  • Erbe
  • Pflichtteilsansprüche
  • Überschuldeter Nachlass
Jetzt anfragen